Was ist ein Integrationskurs?

Ein Integrationskurs ist ein vom Staat (BAMF) subventionierter Deutschkurs, der sechs Module mit je hundert Unterrichtsstunden dauert und die Niveaus A1 bis B1 abdeckt (keine höheren Stufen). Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer. Daran schließt sich ein Orientierungskurs mit hundert Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte Deutschlands an. Dieser endet mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“.

Einzelne Module können wiederholt werden, subventioniert werden jedoch insgesamt maximal 900 Unterrichtsstunden im allgemeinen Integrationskurs. Regelmäßige Anwesenheit ist Pflicht.

KLARTEXT e.V. bietet vormittags, nachmittags und abends allgemeine Integrationskurse an.

Warum ist ein Integrationskurs wichtig?

  1. Deutsch lernen – Sie lernen, besser zu sprechen und zu verstehen.
  2. Kontakte knüpfen – Sie können neue Menschen kennenlernen.
  3. Berufschancen verbessern – Sie haben bessere Chancen auf einen guten Job.
  4. Deutschland verstehen – Sie lernen mehr über Kultur und Gesetze.
  5. Sich sicher fühlen – Sie verstehen, was um Sie herum passiert.

Ein Integrationskurs hilft Ihnen, sich in Deutschland wohlzufühlen!

Für Teilnehmer, die das deutsche Alphabet noch nicht beherrschen, gibt es Alphabetisierungskurse.

Integrationskurs Kosten

Zur Anmeldung muss der Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs vorliegen.

Kostenbeitrag: 2,29 € pro Unterrichtsstunde, das sind 229,00 € pro Modul

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.

Wo bekommt man eine Berechtigung zum Integrationskurs?

Neuzuwanderer erhalten den Berechtigungsschein bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Migranten, die schon länger hier wohnen, und EU-Bürger müssen einen Antrag auf Zulassung zu einem subventionierten Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Formulare gibt es bei KLARTEXT e.V. oder im Internet unter: BAMF: Formulare und Anträge

Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Personen, die aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind, können einen Antrag auf Kostenbefreiung beim BAMF stellen.

Besuchen Sie einen Integrationskurs bei Klartext in München-Maxvorstadt und verändern Sie Ihr Leben!

INTEGRATIONSKURSE Übersicht

Integrationskurse in zentraler Lage in München, Nähe Hauptbahnhof

Unsere Sprachschule befindet sich in der Augustenstraße 77, Nähe Hauptbahnhof (1,2 km Fußweg), U-Bahn U2 Theresienstraße

Klartext e.V. - Sprachschule für Deutsch in München - Unser Standort in der Augustenstraße 77

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Wer bekommt einen Integrationskurs?

Übersicht als Tabelle

Personengruppe ✅ Relativ sicher ⚠️ Wahrscheinlich ❌ Keinen Anspruch
Migrant*innen (vor 1. Januar 2005) ⚠️
Migrant*innen (nach 1. Januar 2005)
Asylbewerber*innen ✅ (bei Titel)
EU-Bürger*innen ⚠️ (wenn Bedarf)
Spätaussiedler*innen
Deutsche Staatsbürger*innen ⚠️ (wenn Bedarf)

Legende:

Wer kann einen Integrationskurs machen?

Ein Integrationskurs hilft, Deutsch zu lernen und das Leben in Deutschland zu verstehen. Hier steht, wer den Kurs machen kann.

Migrant*innen

  • Vor dem 1. Januar 2005 in Deutschland
    Vielleicht können Sie den Kurs machen. Es muss einen freien Platz geben.
    Antrag beim BAMF stellen.
  • Nach dem 1. Januar 2005 in Deutschland
    Sie müssen den Kurs machen, wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben und dauerhaft hier leben.
    ➔ Die Ausländerbehörde sagt Ihnen, wenn Sie teilnehmen müssen.

Asylbewerber*innen
Sie können den Kurs machen, wenn Sie einen bestimmten Aufenthaltstitel haben (z. B. Duldung oder Aufenthaltsgestattung).
Antrag beim BAMF stellen.

EU-Bürger*innen
Sie haben keinen Anspruch. Aber: Sie können den Kurs machen, wenn

  • Sie nicht gut Deutsch sprechen,
  • es freie Plätze gibt,
  • und Sie besonders Unterstützung brauchen.
    Antrag beim BAMF stellen.

Spätaussiedler*innen
Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder haben Anspruch auf den Kurs. Er ist kostenlos.
➔ Sie bekommen die Berechtigung bei Ihrer Einreise nach Deutschland.

Deutsche Staatsbürger*innen
Sie haben keinen Anspruch. Aber: Sie können den Kurs machen, wenn

    • Sie nicht gut Deutsch sprechen,
    • es freie Plätze gibt,
    • und Sie besonders Unterstützung brauchen.
      Antrag beim BAMF stellen.

Migrant*innen: Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland vor dem 1. Januar 2005 erhalten haben, kann Sie das BAMF zum Integrationskurs zulassen, wenn noch Kursplätze frei sind. Das gilt auch, wenn Sie einen Aufenthaltstitel nach § 104 a Absatz 1 oder § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes haben. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.

Sie haben Ihren Aufenthaltstitel nach dem 1. Januar 2005 erhalten, leben dauerhaft in Deutschland und haben Ihre erste Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 erhalten. Darüber hinaus sind Sie in Deutschland Arbeitnehmer oder zum Zwecke des Familiennachzuges oder aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Ausländerbehörde stellt die Teilnahmeverpflichtung fest, wenn sie Ihnen den Aufenthaltstitel ausstellt.

Asylbewerber*innen: Sie können am Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG, eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, eine Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. eine Ausbildungsduldung gem. § 60c Abs. 1 AufenthG oder eine Beschäftigungsduldung gem. § 60d Abs. 1 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24AufenthG der § 25 Abs. 5 AufenthG haben. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.

EU-Bürger*innen: Als EU-Bürger*in haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.

Spätaussiedler*innen: Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs. Die Kosten übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahmeberechtigung haben Sie direkt bei der Einreise nach Deutschland vom Bundesverwaltungsamt in Friedland erhalten.

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit: es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.

Starten Sie jetzt Ihren Integrationskurs in München!

Ihre Ansprechpartnerin

Maja – Kundenberaterin für Integrationskurse

Maja
Kundenberaterin
KLARTEXT e. V.
Augustenstraße 77
80333 München

Tel: ‭+49 89 540 46 98-20

E-Mail: info@klartext-zentrum.de

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Kommen Sie gerne in der Augustenstraße 77 (Rückgebäude) in München, Maxvorstadt vorbei! Zu den folgenden Zeiten beraten wir:

  • Montag: 9:30 bis 12:30 Uhr

  • Dienstag: 9:30 bis 12:30 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr

  • Mittwoch: 9:30 bis 12:30 Uhr

  • Donnerstag: 9:30 bis 12:30 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr

  • Freitag: nur mit Termin

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