Was ist ein Integrationskurs?
Ein Integrationskurs ist ein vom Staat (BAMF) subventionierter Deutschkurs, der sechs Module mit je hundert Unterrichtsstunden dauert und die Niveaus A1 bis B1 abdeckt (keine höheren Stufen). Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer. Daran schließt sich ein Orientierungskurs mit hundert Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte Deutschlands an. Dieser endet mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“.
Einzelne Module können wiederholt werden, subventioniert werden jedoch insgesamt maximal 900 Unterrichtsstunden im allgemeinen Integrationskurs. Regelmäßige Anwesenheit ist Pflicht.
KLARTEXT e.V. bietet vormittags, nachmittags und abends allgemeine Integrationskurse an.
Für Teilnehmer, die das deutsche Alphabet noch nicht beherrschen, gibt es Alphabetisierungskurse.
Hier erfahren Sie mehr über Termine und Preise für:
Wer bekommt einen Integrationskurs?
Migrant*innen: Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland vor dem 1. Januar 2005 erhalten haben, kann Sie das BAMF zum Integrationskurs zulassen, wenn noch Kursplätze frei sind. Das gilt auch, wenn Sie einen Aufenthaltstitel nach § 104 a Absatz 1 oder § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes haben. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.
Sie haben Ihren Aufenthaltstitel nach dem 1. Januar 2005 erhalten, leben dauerhaft in Deutschland und haben Ihre erste Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 erhalten. Darüber hinaus sind Sie in Deutschland Arbeitnehmer oder zum Zwecke des Familiennachzuges oder aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Ausländerbehörde stellt die Teilnahmeverpflichtung fest, wenn sie Ihnen den Aufenthaltstitel ausstellt.
Asylbewerber*innen: Sie können am Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG, eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, eine Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. eine Ausbildungsduldung gem. § 60c Abs. 1 AufenthG oder eine Beschäftigungsduldung gem. § 60d Abs. 1 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24AufenthG der § 25 Abs. 5 AufenthG haben. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.
EU-Bürger*innen: Als EU-Bürger*in haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.
Spätaussiedler*innen: Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs. Die Kosten übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahmeberechtigung haben Sie direkt bei der Einreise nach Deutschland vom Bundesverwaltungsamt in Friedland erhalten.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit: es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.
Zur Anmeldung muss der Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs vorliegen.
Kostenbeitrag: 2,29 € pro Unterrichtsstunde, das sind 229,00 € pro Modul
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Stellen Sie einen Antrag beim BAMF.
Besuchen Sie einen Integrationskurs bei Klartext in München-Maxvorstadt und verändern Sie Ihr Leben!
INTEGRATIONSKURSE Übersicht
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Wo bekommt man eine Berechtigung zum Integrationskurs?
Neuzuwanderer erhalten den Berechtigungsschein bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Migranten, die schon länger hier wohnen, und EU-Bürger müssen einen Antrag auf Zulassung zu einem subventionierten Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Formulare gibt es bei KLARTEXT e.V. oder im Internet unter: BAMF: Formulare und Anträge
Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Personen, die aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind, können einen Antrag auf Kostenbefreiung beim BAMF stellen.
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