WO BEKOMMT MAN EINE BERECHTIGUNG ZUM INTEGRATIONSKURS?

Neuzuwanderer erhalten den Berechtigungsschein bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Migranten, die schon länger hier wohnen, und EU-Bürger müssen einen Antrag auf Zulassung zu einem subventionierten Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Formulare gibt es bei KLARTEXT e. V. oder im Internet unter: BAMF: Formulare und Anträge

Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Personen, die aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind, können einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.

Die Sprachschule Klartext bietet vom BAMF finanzierte Deutschkurse in München-Maxvorstadt. Für eine kostenlose Teilnahme beim Integrationskurs stellen Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung beim Bamf.

INTEGRATIONSKURSE